Veröffentlicht am 23.05.2006

Lloyd Fonds: Europa krempelt Branche der geschlossenen Fonds um - Transparenz und Anlegerschutz werden deutlich ausgeweitet­

Finanzministerium will EU-Richtlinie MiFID wahrscheinlich auch auf Emissionshäuser anwenden

 

Hamburg, 23.05.2006. Wie Lloyd Fonds erfahren hat, soll die neue EU-Richtlinie für Wertpapier-Dienstleistungen entgegen ersten Einschätzungen auch für geschlossene Fonds gelten. Die Richtlinie Markets in Financial Instruments Directive, kurz MiFID, wurde am 21. April 2004 vom Rat der Europäischen Kommission erlassen und wird derzeit in nationales Recht umgesetzt. Die Gesetzesänderungen werden Anfang 2007 in Deutschland in Kraft treten. Bis vor kurzem waren alle Experten und die Branche der geschlossenen Fonds davon ausgegangen, dass die europaweite Neuregelung von Transparenz- und Anlegerschutzvorschriften nur den Handel mit Aktien, Zertifikaten und offenen Fonds regeln soll. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) dürften auch geschlossene Fonds unter diese Regelung fallen, da diese Anteile an Personengesellschaften am Kapitalmarkt gehandelt werden können und somit wesentliche Wertpapier-Charakteristika erfüllen.

Wie und an welchen Punkten sich die neuen Regelungen konkret auf die Konzeption, den Vertrieb und den Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds auswirken, wird sich erst in der Ausgestaltung der deutschen Vorschriften zeigen. Eine große Chance für die Branche könnte jedoch der vorgesehene europäische Pass für Finanzprodukte sein. Diese Regelung sieht vor, dass jeder im Herkunftsland zugelassene Fonds automatisch in jedem anderen Mitgliedsland vertrieben werden darf.

Gleichzeitig sieht die MiFID umfangreiche Informationspflichten vor, welche den Anlegern weit reichende Informationsrechte einräumen und die Emissionshäuser zu einer für Teile der Branche noch völlig ungewohnten Transparenz verpflichten. Spannend wird die Frage, ob auch Emissionshäuser in Deutschland zulassungspflichtig werden, die Unternehmensbilanzen offen legen oder sogar eine Banklizenz beantragen müssen. Ebenfalls betroffen sein könnte der noch junge Zweitmarkthandel mit Anteilen an geschlossenen Fonds. Das vorgesehene Prinzip der bestmöglichen Ausführung schreibt beispielsweise eine Veräußerung von Anteilen über die günstigste Plattform vor.

Dr. Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender des Hamburger Emissionshauses Lloyd Fonds AG und Vorstandsmitglied im Verband Geschlossene Fonds e.V.: "Die MiFID wird zu einer erheblichen Ausweitung der Transparenz- und Informationspflichten für die Emissionshäuser und für geschlossene Fonds führen. Für uns wäre dies der endgültige Schritt vom grauen zum weißen Kapitalmarkt. Geschlossene Fonds würden ebenso behandelt werden wie zum Beispiel Aktienfonds. Davon profitieren alle seriösen Anbieter ebenso wie die Anleger. Auch wenn man sich über die zunehmenden Regulierungen beklagen mag, so ist der Prozess doch logisch ­ und auch nicht mehr umkehrbar. Die MiFID-Richtlinien würden auch den ohnehin rasanten Prozess der Konsolidierung in der Branche weiter vorantreiben. Nicht jedes Emissionshaus wird willens oder in der Lage sein, diese anspruchsvollen Anforderungen ­ die auch Kosten verursachen ­ umzusetzen. Für viele der Anbieter könnte dies das Aus bedeuten."

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